Bericht zur Informationsveranstaltung „Windkraft für Grosselfingen, Haigerloch und Rangendingen?“
Am 6. Februar 2012 fand in der Sporthalle in Rangendingen ein Informationsabend zum Thema „Windkraft für Grosselfingen, Haigerloch und Rangendingen?“ statt, zu dem die Bürgermeister der Stadt Haigerloch, und der Gemeinden Grosselfingen und Rangendingen nicht nur ihre jeweiligen Gemeinde- und Ortschaftsratsgremien sondern auch die interessierte Bevölkerung aller drei Gemeinden eingeladen hatten.
Dass Interesse an dem Thema vorhanden war, zeigte ein bis auf den letzten Platz besetzter Hallenteil. Neben den Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsräten konnte Bürgermeister Widmaier bei der Eröffnung der Veranstaltung auch Herrn Landrat Pauli, Herrn Bürgermeister Hofelich, Vertreter der Stadtwerke aus dem Zollernalbkreis, der Fachbehörden des Landratsamtes und Vertreter des EnBW-Konzerns begrüßen, die die Hauptredner der Info-Veranstaltung waren.In seiner Einführung berichtete Bürgermeister Widmaier, wie es zur Infoveranstaltung Windkraft – und zur Untersuchung eines gemeinsamen Standortes für drei Gemeinden kam. Mit der energiepolitischen Wende soll der Anteil der aus erneuerbaren Energien gewonnenen Energie stark erhöht werden, der Anteil der Windkraftenergie soll auf 10 % ausgedehnt werden. Vom TÜV-Süd wurde das gesamte Land in einem recht feinmaschigen Raster von 50 * 50 m
auf für Windkraftanlagen geeignete Standorte untersucht und das Ergebnis im sogenannten Windatlas dargestellt. Ein geeigneter Standort ist der Bereich im sogenannten „Dreiländereck“ von Rangendingen, Grosselfingen und Haigerloch.
Die Nutzung der Windkraft sei ein an geeigneten Standorten durchaus lohnenswertes Projekt, so der Rangendinger Bürgermeister. Dass damit Geld zu verdienen sei, beweisen die bei den Gemeinden seit Bekanntgabe des Windatlases beinahe wöchentlich eintreffenden Anfragen und Interessenbekundungen verschiedenster Projektplaner. Derzeit ist der Bau von Windkraftanlagen in unserer Region baurechtlich nicht zulässig. Zum 1. September 2012 soll eine Gesetzesänderung in Kraft treten, nach der
Windkraftanlagen zu privilegierten Vorhaben im Außenbereich werden und deshalb überall zugelassen werden müssen, sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Ohne ein steuerndes Handeln der
Kommunen ist eine „Verspargelung“ der Landschaft zu befürchten. Das steuernde Instrument der Kommunen ist eine Regelung durch den Flächennutzungsplan, in dem Windkraftflächen festgelegt werden sollten. Besteht eine solche Regelung, sind nur dort Windkraftanlagen zulässig. Aus diesem Grund wollen sich die drei Nachbargemeinden zusammenschließen und eine Fläche für einen gemeinsamen
Windpark ausweisen. Die Wertschöpfung aus der Windkraft sollte durch kommunale Steuerung in der Region gehalten und nicht der Spekulation überlassen werden.
Als möglicher Partner hat sich an diesem Abend die EnBW präsentiert, die im Folgenden eine denkbare Planung und ein Beteiligungsmodell vorstellte. Herr Marquard von der EnBW Regional AG ging zunächst auf Beteiligungs- und Kooperationsmöglichkeiten ein. Gedacht ist an die Gründung einer Betreibergesellschaft aus EnBW und den Stadtwerken aus dem Zollernalbkreis. Angestrebt sei letztendlich auch eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und Landkreis an einem möglichen Windpark.
Herr Dirk Güsewell und Herr Poyo Terrero von der EnBW Erneuerbare Energie GmBH erläuterten anschließend technische und konzeptionelle Details. Obwohl in Norddeutschland deutlich bessere Windverhältnisse vorliegen, sei auch in unserer Region an geeigneten Standorten eine Windkraftnutzung sinnvoll und rentabel. Dies treffe insbesondere für den vorgeschlagenen Standort zu. Um dem starken Abbremseffekt des Windes im Binnenland entgegen zu wirken, müsse man aber sehr hohe Anlagen
mit eine Nabenhöhe von ca. 140 m bauen. Um in Baden-Württemberg das Windkraftpotential wirtschaftlich nutzen zu können, müsse dies sehr standortgenau und präzise ausgeschöpft werden. Der Projektplaner lobte die Idee der drei Kommunen gemeinsam zu agieren, bevor er die Vorplanung vorstellte. Der Windatlas und die bisher angestellten Voruntersuchungen bestätigen relativ gute Windgeschwindigkeiten, die einen wirtschaftlichen und nachhaltigen Betrieb erwarten lassen. Die Fläche des „Dreiländerecks“ sei geeignet und ausreichend groß für den Betrieb eines Windparks aus sieben Rotoranlagen, so dass auch der
befürchteten „Verspargelung“ der Landschaft durch eine Vielzahl von Einzelanlagen entgegengewirkt werden könne. Von den sieben vorstellbaren Anlagen des Windparks befinden sich drei auf der Gemarkung Grosselfingen, drei auf der Gemarkung Haigerloch und eine auf der Gemarkung Rangendingen. Eine
Karte zu dieser Vorplanung ist auf dieser Homepage unter Windpark veröffentlicht. Im Anschluss an die Fachvorträge gab es eine kontroverse Diskussions- und Fragerunde, bei der das Für – und Wider einer Windenergienutzung am vorgestellten Standort heftig diskutiert wurde. Die Vertreter der EnBW nannten
auf Nachfrage folgende interessante Daten für einen möglichen Windpark im „Dreiländereck“:Die Dauer des Genehmigungsverfahrens bis zur Baureife beträgt 3 bis 4 Jahre. Die zu erwartenden Volllaststunden (aus den Betriebsstunden errechnete Größe) liegen bei ca. 2000 Stunden pro Jahr. Mit der erzeugten Strommenge könnten ca. 10 – 12 000 Haushalte versorgt werden. Die Investitionskosten für den gesamten Windpark liegen nach ersten überschlägigen Berechnungen bei 30 bis 36 Millionen Euro. Die Amortisationsdauer wird auf 14 bis 16 Jahre geschätzt. Das Renditeprofil wird zwischen 5 bis 7 % erwartet. Die Einspeisevergütung ist mit einem Degressionssatz gesetzlich geregelt, bleibt aber nach Inbetriebnahme für 20 Jahre unverändert.
Die Bürgermeister der beteiligten Kommunen machten nochmals deutlich, dass nur durch eine kommunale Steuerung unser Landschaftsbild weitest gehend geschützt – und dennoch eine regenerative Energieversorgung aufgebaut werden könne. In den Gemeinderäten der beteiligten Kommunen muss nun über das weitere Vorgehen beraten werden.