Standesamt
Sie wollen heiraten?
Sie wissen wen, Sie wissen wann, nur wie, das wissen Sie noch nicht?
Seit Mitte 1998 gibt es die Anmeldung der Eheschließung.
Ihre Eheschließung melden Sie bitte bei Ihrem Wohnsitzstandesamt (auch möglich beim Standesamt des Neben- oder Zweitwohnsitzes) an. Das heißt aber nicht, dass Sie in diesem Standesamt auch heiraten müssen!
Die Anmeldung sollte von beiden Verlobten persönlich durchgeführt werden. Ist dies nicht möglich ist für die verhinderte Person eine Vollmacht (Beitrittserklärung, Onlineformular zum Ausdrucken) erforderlich.
Zur Anmeldung der Eheschließung müssen Sie einige Unterlagen mitbringen, die im folgenden aufgeführt sind. Da jedes Land unterschiedliche Unterlagen und Bescheinigungen kennt, ist hier aus Platzgründen nur eine allgemeine Information für deutsche Paare möglich. (Bei Auslandsbeteiligung wenden Sie ich bitte an Ihr zuständiges Standesamt.)
Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Urkunden verlangt. Grundsätzlich gilt aber, dass jeder der Verlobten
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und
- eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (wird nur von nicht in Grosselfingen
gemeldeten Personen benötigt)
vorzulegen hat.
... wenn Sie bereits verheiratet waren:
- eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Scheidungsvermerk (erhältlich
bei dem Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen worden ist)
... wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
- die Geburtsurkunde(n)
- die Vaterschaftsanerkennung
- wenn vorhanden die Sorgerechtserklärung
Für nähere Auskünfte und weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Eheschließungstermine
... täglich Montag bis Freitag während der Rathausöffnungszeiten
... Eheschließung am Samstag (zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr)
für das Jahr 2024:
22.06.2024
21.09.2024
07.12.2024
Weitere Formulare zum Download