Öffnungszeiten


Montag-Mittwoch, Freitag
07:45 bis 11:15 Uhr

Mittwochnachmittag 
15:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag geschlossen



  

Grußwort des Bürgermeisters

Online-Rathaus


Formulare und Online-Dienstleistungen (e-Bürgerdienste)


Heiraten in Grosselfingen

   


Unsere neue Gemeindebroschüre, jetzt auch Digital! 


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Satzungen/Ortsrecht

Rechte und Pflichten in der Kommune

Das funktionierende Zusammenleben von Menschen - gleich in welcher Konstellation - erfordert Klarheit über die Regeln, mit denen die Beziehungen untereinander definiert werden. Darüber hinaus bilden diese Regeln auch die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte oder Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden.

Umfang des Satzungsrechts der Gemeinden​

Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg enthält in § 4 Abs. 1 den Grundsatz, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen können. Es handelt sich also um den Bereich der eigenen Aufgaben der Gemeinden, d. h. ihrer Selbstverwaltungsangelegenheiten, der dem Satzungsrecht erschlossen ist. Dazu gehören u. a. Regelungen über wesentliche verfassungsrechtliche und sonstige grundlegende Fragen der Gemeinde, die in einer Hauptsatzung zusammengefasst werden, und Regelungen über einzelne Teilgebiete oder Funktionen der gemeindlichen Verwaltung, durch die die bestehenden gesetzlichen Vorschriften ergänzt oder ausgefüllt werden. 

Die Veröffentlichung der Satzungen ist eine Service-Leistung der  Gemeinde Grosselfingen, um generell über die örtlichen Vorschriften zu informieren. Änderungen werden zeitnah aktualisiert.
Dennoch hat diese Veröffentlichung keinen rechtsbindenden Charakter. Achten Sie bitte auf die amtlichen Bekanntmachungen bzw. informieren Sie sich im Zweifelsfall bei der Gemeindeverwaltung.

Hier finden Sie unsere Satzungen (z. T. als Lesefassung) zum Herunterladen.