Vereinfachte Ausweisbeantragung ab Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 treten bedeutende Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft: Bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose) sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen.
Wer macht die Bilder?
Das von einem registrierten Fotodienstleister neu aufgenommene Lichtbild wird über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann. Wird das von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellte digitale Aufnahmesystem PointID® in der Behörde genutzt, fällt für Antragstellende eine Gebühr von 6 Euro pro Lichtbild an. Neben PointID® haben Behörden die Möglichkeit, auch andere Lichtbilderfassungssysteme zu verwenden. Informationen, ob und wann dieser Service bereitgestellt wird, erhalten Bürgerinnen und Bürger bei der jeweiligen Kommune.
Welche Ausnahmen gibt es?
Auch Behörden, die (noch) keine eigene Lichtbilderfassung vor Ort anbieten, können digitale Lichtbilder verarbeiten. Aufgrund der umfangreichen Änderungen erlaubt eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2025 den Kommunen in Ausnahmefällen weiterhin Papierlichtbilder zu akzeptieren. Haben Bürgerinnen und Bürger beispielsweise aus Unkenntnis bereits im April ein Papierpassbild für ihre Beantragung im Mai anfertigen lassen, muss kein neuer Termin vereinbart werden. Die Behörde wird entweder das Papierlichtbild ausnahmsweise akzeptieren oder – sofern sie bereits über entsprechende Technik vor Ort verfügt – ein digitales Lichtbild vor Ort anfertigen. Die Kommunen sind in solchen Fällen angehalten, auf die Lichtbildgebühr zu verzichten.
Weiter Information finden Sie unter:
https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PA/DE/2025/neue-passbilder.html
Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat