Öffnungszeiten


Montag-Mittwoch, Freitag
07:45 bis 11:15 Uhr

Mittwochnachmittag 
15:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag geschlossen



  

Grußwort des Bürgermeisters

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Heiraten in Grosselfingen

   


Unsere neue Gemeindebroschüre, jetzt auch Digital! 


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Lebenslagen

Unterhalt

Die Lebenspartner und Lebenspartnerinnen verpflichten sich durch Begründung der Lebenspartnerschaft gegenseitig zu einem angemessenen Unterhalt.
Rechtlich stellen die Erwerbstätigkeit und die Haushaltsführung grundsätzlich gleichwertige Beiträge zum Familienunterhalt dar.
Sie regeln dabei selbst, wie Sie die angemessene Versorgung der Familie sicherstellen.

Wenn eine Regelung der laufenden Versorgung nicht einvernehmlich möglich ist, hat jeder Partner oder jede Partnerin Anspruch auf angemessenen Unterhalt.
Was angemessenen ist, hängt von den konkreten Lebensverhältnissen und dem sozialen Standard ab. Entsprechend müssen die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen die Kosten des Haushalts gemeinsam bestreiten.

Nach der Auflösung der Lebenspartnerschaft soll jeder für sich allein sorgen.
In bestimmten Fällen besteht aber ein Recht auf Unterhalt, der dem Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung ähnlich ist.

Freigabevermerk

Stand: 29.12.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg