Öffnungszeiten


Montag-Mittwoch, Freitag
07:45 bis 11:15 Uhr

Mittwochnachmittag 
15:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag geschlossen



  

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Bürgerservice

Behördenwegweiser

Landgericht Hechingen

Beschreibung

Die Landgerichte entscheiden in Zivil- und Strafsachen als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen.

Die Zivilkammern einschließlich der Kammern für Handelssachen sind vor allem zuständig für

  • erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert von über EUR 5000 und
  • Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, die im Bezirk des jeweiligen Landgerichtes liegen.

Die Strafkammern sind vor allem zuständig für

  • erstinstanzliche Strafverfahren wegen Straftaten von besonderer Schwere und
  • Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, die im Bezirk des jeweiligen Landgerichtes liegen.

Strafvollstreckungskammern entscheiden über

  • verschiedene Maßnahmen, die in Bezug auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zu treffen sind.

Da das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Rechtsprechung garantiert, unterliegen die Richter keiner Rechts- oder Fachaufsicht. Entscheidungen der Landgerichte können daher nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Oberlandgericht oder vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Hausanschrift

Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Lieferanschrift

Postfach
72375 Hechingen

Parkplatz

Ein Behindertenparkplatz ist direkt vor dem Haus. Sonst sind direkt am Landgericht nur wenige Parkplätze, die meistens belegt sind. An der Zufahrt von der B27 zum Landgericht befindet sich am Ende der Steigung an der rechten Straßenseite ein Parkplatz; Fußweg von dort zum Landgericht ca. 5 Minuten.

Anfahrtsbeschreibung

Mit der Bahn von Stuttgart Hbf über Tübingen nach Hechingen. Fahrzeit mit dem Neigetechnik-Triebwagen ca. 1 Stunde, sonst ca. 1 Stunde und 30 Minuten. Von Ulm oder Aulendorf über Sigmaringen, Albstadt und Balingen nach Hechingen. Vom Bahnhof Hechingen mit dem Bus zum Obertorplatz, dort beginnt die Heiligkreuzstraße.

Mit dem PKW über die B27, dort die Ausfahrt Hechingen-Mitte in Richtung Stadtmitte (zur Oberstadt). Ca. 200 Meter nach Ende der Steigung beginnt links die Heiligkreuzstraße.

Kontakt

Telefon 07471 9440
Fax 07471 944104
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.0786fd28-13e0-4b9f-9d00-4c10d8f5a57e.0216