Frostgefahr für Wasserleitungen
Unzureichende oder unterlassene Vorbeugungsmaßnahmen führen bei großer Kälte immer wieder zu Wasserrohrbrüchen in den Gebäuden. Um auch in diesem Winter gegen Frostschäden gerüstet zu sein, sollten Sie folgende Ratschläge beachten:
- Wasserleitungen, die im Winter nicht benötigt werden, sollten rechtzeitig vor dem ersten großen Frost entleert und stillgelegt werden. Die Außenhähne müssen dabei ständig geöffnet bleiben.
- Alle anderen freiliegenden Leitungen am besten durch entsprechende Isolation (hierzu können Kork, Glaswolle, Sägespäne, Holzwolle, Torfmull oder Säcke benutzt werden) schützen oder aber das Einfrieren durch ausreichende Beheizung verhindern.
- Fenster und Türen in nicht beheizbaren Räumen, in denen Wasserleitungen verlegt sind (Keller, Waschküche, Garage), sollten bei strengem Frost geschlossen bleiben.
- Für den Frostschutz von Wasserleitungen in Gebäuden und von Wasserzählern müssen die Eigentümer sorgen. Ist eine Leitung eingefroren, muss sie sofort abgesperrt werden, damit nach dem Auftauen kein Wasserschaden entstehet. Die eingefrorene Leitung sollte nur durch Fachfirmen aufgetaut bzw. repariert werden.
- Vorsorglich weisen wir noch darauf hin, dass Wasserverluste und Schäden an Wasseruhren, die durch mangelnden Schutz vor Frost entstehen, nach den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung zu Lasten des Wasserabnehmers gehen.