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Versteigerung von Brennholz

Holz

Die Gemeinde Grosselfingen versteigert vor Ort  Brennholz für den Eigenbedarf, aus den Abteilungen, Dietenbach und Lindeshalde. Angeboten werden Polder mit 3 - 8 Fm.

 
Termin:
 
Termin:
Mittwoch, den  13.04.2022

Beginn:
18:00 Uhr
  
Treffpunkt:
Waldparkplatz Umlauf
 
 
 
Alle Sortimente lagern autoverladbar an befestigten Wegen!
 
Für die Aufarbeitung von Bennholzlosen ist im Gemeindewald ein Motorsägenschein erforderlich. Bitte den Schein oder eine Kopie zur Versteigerung, bzw. einer beauftragten Person mitbringen.  
In den Laubbrennholzlosen werden ausschließlich Hartlaubhölzer angeboten, wie Buche, Esche, Ahorn, und Eiche. Der Anschlag liegt bei  61,-- € / Fm, incl. 7% MwSt.
Das Angebot wird durch Laubholzgipfel ergänzt, die ebenfalls an die Wege angerückt sind. Der Anschlag beträgt hier 15€ pro geschätztem Raummeter.
Nach der Versteigerung können zusätzlich noch 4 Flächenlose besichtigt und erworben werden.
Zum Verkauf werden nur Bürger mit Wohnsitz in der Gemeinde Grosselfingen zugelassen. Jeder Teilnehmer kann bis zu 2 Polder Laubbrennholz mit insgesamt 10 Fm ersteigern!
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung, die in den Folgetagen von der Gemeindeverwaltung zugestellt wird. Zur Holzabfuhr bitte eine Kopie vom Rechnungsbeleg und vom Überweisungsbeleg mitführen.
Die Brennholzpolder werden nach der Maßeinheit Festmeter (Fm) verkauft. Ein Festmeter (Fm) entspricht 1,43 Raummeter (Rm).
Die Mehrwertsteuer ist im Anschlagspreis ebenfalls enthalten. Gesteigert wird auf den Grundpreis pro Laubholzpolder in 5,-- € Schritten.
Bei der Aufarbeitung der Brennholzpolder sind die Vorgaben des << Merkblattes für die Aufarbeitung von Flächenlosen und Brennholz>>, herausgegeben vom Landratsamt Balingen Forstamt, bindend! Der Inhalt des Merkblattes und die Regeln für die Aufarbeitung der Flächenlose werden bei der Versteigerung bekannt gegeben. 
Das Merkblatt schreibt die Verwendung von Sonderkraftstoffen und Biokettenölen vor. Eine verpflichtende Selbsterklärung muss beim Erwerb von Brennholz abgegeben werden.
 
Für das Ausfüllen der Formulare bitte den eigenen Kugelschreiber mitbringen! Die Selbsterklärung kann auch im Vorfeld ab Montag, den 11.04.22  im Rathaus abgeholt werden.
 
Bringen sie bitte zur Versteigerung vorsorglich eine FFP 2 Maske mit. Wenn bei großem Andrang die Sicherheitsabstände von 1,5 m nicht eingehalten werden können, müssen die Masken von allen getragen werden!