Öffnungszeiten


Montag-Mittwoch, Freitag
07:45 bis 11:15 Uhr

Mittwochnachmittag 
15:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag geschlossen



  

Grußwort des Bürgermeisters

Online-Rathaus


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Heiraten in Grosselfingen

   


Unsere neue Gemeindebroschüre, jetzt auch Digital! 


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Lebenslagen

Überführung aus dem Ausland

Mit der Beförderung der Leiche aus dem Ausland nach Deutschland müssen Sie als befördernde Person einen Leichenpass oder ein vergleichbares Dokument mitführen, das nach den geltenden Vorschriften des Herkunftslandes ausgestellt ist

Hinweis: Ist eine Leiche ohne Leichenpass oder sonstiges Dokument nach Baden-Württemberg transportiert worden, kann die weitere Beförderung zum Bestattungsort trotzdem zugelassen werden. Die hierfür erforderliche Einwilligung darf von dem für den Bestattungsort zuständigen Landratsamt beziehungsweise von der Stadtverwaltung des Stadtkreises nur im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft erklärt werden.

Tipp: Lassen Sie sich von einem Bestattungsunternehmen, das Erfahrung in der Beförderung von Verstorbenen aus dem Ausland besitzt, beraten. Eine Vielzahl an Bestattungsunternehmen finden Sie im Bundesverband deutscher Bestatter. Da nicht alle Bestattungsunternehmen Mitglied im Bundesverband sind, finden Sie weitere Unternehmen in Ihrem örtlichen Telefonbuch.

Rechtsgrundlage

§ 45 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (Verstorbene aus dem Ausland)

Zu den Verfahren und Dienstleistungen

Freigabevermerk

14.08.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg