Bericht aus der Sitzung vom 20.12.2011
TOP 1 Einführung der gesplitteten Abwassergebühr bei der Gemeinde Grossel-fingen - Kalkulation der Niederschlagswasser- und Schmutzwasserge-bühr
Einführend erläuterte der Vorsitzende, dass im Hinblick auf das Urteil des Verwaltungsge-richtshofs Baden-Württemberg vom 11. März 2010 die Gemeinde Grosselfingen dem Ingeni-eurbüro ISW, den Auftrag erteilt hat, eine Kalkulation der Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser (gesplittete Gebühr) zu erstellen.
Zur näheren Erläuterung waren Herr Jäger und Herr Steimle vom Büro ISW anwesend.
Bei der Ermittlung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten für das Jahr 2011 hat sich das Büro an die vorläufigen Rechnungsergebnisse des Jahres 2011 sowie die vorläufigen Planzahlen für 2012 und 2013 gehalten.
Das Basisjahr 2011 weist im Unterabschnitt „Kanal“ nur im Zusammenhang mit der Gebüh-renkalkulation notwendigen Aufwendungen (Geschäftsausgaben/Verwaltungskostenbeitrag) Besonderheiten (d.h. einmalige Mehrausgaben, u.a.) auf. Im Klärbereich mussten ebenfalls im Zusammenhang mit der Gebührenkalkulation die Werte im Vergleich zu den zurücklie-genden und den kommenden Jahren angepasst werden.
Die in die Kalkulation eingestellten Haushaltsjahre sind bereits bei der Abrechnung und Pla-nung auf ihre 2 Funktionsbereiche „Kanal“ und „Klär“ aufgeteilt. Die entsprechend ermittelten Werte bilden jeweils die Grundlage für die Kanal- und Klärgebühr. Die ermittelten Kostenblö-cke für den Kanal- und Klärbereich mussten zur Ermittlung der gesplitteten Gebühr weiter in die Bereiche schmutzwasser- und niederschlagswasserbedingte Kosten aufgeteilt werden. Hierzu waren teilweise erhebliche Berechnungen notwendig, teilweise konnte auf Erfah-rungswerte zurückgegriffen werden.
Die auf das Schmutzwasser entfallenden Kostenblöcke wurden getrennt nach Kanal und Klärbereich durch die von der Verwaltung geschätzten Leistungseinheiten (m³ Abwasser) geteilt und so die genaue Gebühr errechnet. Die Abwassermenge orientiert sich hierbei an dem Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2010.
Die auf das Niederschlagswasser entfallenden Kostenblöcke wurde ebenfalls getrennt nach Kanal- und Klärbereich durch die Leistungseinheiten (m² versiegelte und angeschlossene Fläche) geteilt und so die genaue Gebühr errechnet. Bei der Flächenermittlung wurden die Grundstücke im Rahmen der Korrekturerhebung (Selbstveranlagungsverfahren) entspre-chend den Angaben der Eigentümer angepasst und zusammengestellt. Aufgrund des Rück-laufs (93,5 %) und der Qualität der Rohdaten kann bei der Kalkulation auf eine weitere Kür-zung der Veranlagungsfläche verzichtet werden.
Die Veranlagungsflächen (Rohdaten) der Dach-, Hof- und Straßenflächen liegt aufgrund der Auswertung von den Rückläufen und Korrekturen bei den nachfolgenden Werten. Dabei wird zwischen dem Kanalbereich (Mischsystem zuzüglich Trennsystem) und Klärbereich (Misch-system ohne Trennsystem) unterschieden:
Bezeichnung Kanalbereich Klärbereich
- Dach-/Hoffläche: 200.589 m² 195.589 m²
- Straßenfläche: 103.187 m² 99.537 m²
Die versiegelten Teilflächen werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichti-gung der Verdunstung und des Grades der Abflusswirksamkeit für die einzelnen Versiege-lungsarten festgelegt. Diese Bemessungsgrößen wurden in der Sitzung vom 21.12.2011 bereits beschlossen. Die auf dem Rücklauf basierenden und in die Kalkulation eingestellten Veranlagungswerte betragen:
Bezeichnung Kanalbereich Klärbereich
Versiegelte und
angeschlossene 2011: 200.589 m² 195.589 m²
Fläche 2012: 200.589 m² 195.589 m²
(Veranlagungsfläche) 2013: 200.589 m² 195.589 m²
Herr Jäger teilte des Weiteren mit, dass nach den Vorgaben des KAGs eine Gebührenkalku-lation einen Zeitraum von maximal 5 Jahren umfassen kann. Im Hinblick auf die bisherige Kalkulation, die bis zum Jahr 2013 festgeschrieben war, soll auch diese Kalkulation diesen Zeitraum abdecken und damit nur 3 Jahre beinhalten. Diese Kalkulation umfasst somit die Jahre 2011 bis einschließlich 2013.
Der Teilaufwand, der auf die Entwässerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfällt, bleibt bei der Ermittlung der gebührenfähigen Kosten unberücksichtigt, d. h. diese Kostenanteile sind im Rahmen der Gebührenkalkulation abzuziehen.
Die Kosten für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung "Abwasserbeseitigung" durch die Gemeinde selbst wurde auf der Leistungsseite (m³ Abwasser) mit in die Gebüh-renkalkulation eingestellt. Die öffentlichen Gebäude wie Schule, Kindergarten, Rathaus u.a. haben eigene Zähler. Ihre Leistungsmenge wird somit genau ermittelt und ist in der Ge-samtmenge bereits berücksichtigt.
Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip, d.h., dass maximal eine Kos-tendeckung von 100 % anzustreben (zu kalkulieren) ist. Ergeben sich am Ende eines Haus-haltsjahres Kostenüberdeckungen, so hat die Gemeinde die Pflicht, diese innerhalb der fol-genden 5 Jahre auszugleichen.
Bei der Gebührenkalkulation handelt es sich um ein Kontrollinstrument zur Überprüfung des Gebührensatzes als rechnerisches Endergebnis. Sie muss vom Gemeinderat bei der Be-schlussfassung über die Höhe des Gebührensatzes gebilligt werden und dient als Nachweis darüber, dass der Gemeinderat das ihm eingeräumte Ermessen über die Höhe des Gebüh-rensatzes fehlerfrei ausgeübt hat. Wenn genaue Ergebnisse über die Zukunft nicht bekannt sind, ist es Aufgabe des Gemeinderats hierüber Prognosen oder Schätzungen anzustellen.
Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Gebührenkalkulation des Büros ISW, Günther Eisele vom 12. Dezember 2011, wird zugestimmt. Die Kalkulation sowie ergänzende Unterlagen haben dem Gemein-derat bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.
2. Die Gemeinde Grosselfingen erhebt weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrich-tung "Abwasserbeseitigung".
3. Die Gemeinde wählt entsprechend der Abwassersatzung folgende Gebührenmaßstä-be:
- für das Einleiten von Niederschlagswasser die nach Anschluss- und Versiegelungs-grad modifizierte künstlich bebaute und befestigte Grundstücksfläche
- für das Einleiten von Schmutzwasser den modifizierten Frischwassermaßstab.
4. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungs- und Auflösungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungs-, Auflösungs- und Verzinsungsmethode wird zugestimmt. Der kalkulatorische Mischzinssatz wird entsprechend einer Berechnung für einen 15-jährigen Betrachtungszeitraum auf 3,75 % festgelegt.
5. Den in die Gebührenkalkulation eingestellten Veranlagungsflächen und Veranla-gungsmengen sowie dem Anschluss- und Versiegelungsgrad und den Prognosen und Schätzungen der Kalkulation wird ausdrücklich zugestimmt.
6. Der Straßenentwässerungsanteil wird, entsprechend der jeweiligen Einzelberech-nung, für den Kanal- und Klärbereich berücksichtigt. Der Berechnungsmethode (Re-genwasserbedingte Kosten aufgeteilt im Verhältnis zu den modifizierten privaten und öffentlichen versiegelten Flächen) wird zugestimmt.
7. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Abwassergebühren für den Zeitraum von 2011 bis 2013 wie folgt festgelegt:
Schmutzwassergebühr
Niederschlagswassergebühr
Kanalgebühr 0,79 EUR/m³ 0,25 EUR/m²
Klärgebühr 1,51 EUR/m³ 0,17 EUR/m²
Gesamtabwassergebühr 2,30 EUR/m³ 0,42 EUR/m²
8. Die Gemeinde Grosselfingen betreibt auf ihrem Gebiet keine technisch getrennten Entwässerungssysteme. Im Rahmen des § 13 Abs. 1 Satz 2 KAG wird beschlossen, für alle Einzugsbereiche eine einheitliche Gebühr zu erheben.
9. Bei den Gebührenhaushalten der Abwasserbeseitigung ergaben sich in den letzten Jahren Unterdeckungen. Von der Möglichkeit einer Abdeckung dieser Kostenunter-deckungen im laufenden oder den kommenden 5 Jahren wird Gebrauch gemacht.
* Einstellung der Unterdeckungen aus den Jahren 2006 bis 2010 beim
Klärbreich (Gesamt: 54.203 €).
* Verrechnung der Unterdeckungen aus den Jahren 2006 bis 2010 mit
Überdeckungen aus Vorjahren im Kanalbereich (Verrechnungsbetrag:
86.515 €).
10. Bei den Gebührenhaushalten der Abwasserbeseitigung ergaben sich in den Letzten Jahren Kostenüberdeckungen. Ein Ausgleich gemäß § 14 Abs. 2 KAG wird durch entsprechende Einbeziehung in den neuen Kalkulationszeitraum 2011 bis 2013 ge-währleistet. (Einstellung der nach Verrechnung verbleibenden Überdeckungen im Kanalbereich; [Gesamtüberschuss: 98.912 € abzüglich Verrechnungsbetrag: 86.515 € = Gesamtbetrag: 12.397 €]).
11. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
TOP 2 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbe-seitigung (Abwassersatzung - AbwS)
Die Abwassersatzung ist in Anlehnung an die neue Gebührenkalkulation zu ändern, wie in TOP 1 bereits ausführlich dargelegt wurde. In diesem Zusammenhang hat nun der Gemeinderat der Satzungsänderung zugestimmt. Der vollständige Wortlaut der Satzungsänderung s. seperate Veröffentlichung.
TOP 3 Förderung der Tagesmütterpflege
Die Gemeinden haben nach § 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) auf ein bedarfsge-rechtes Angebot an Plätzen in der Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren hinzuwirken. Ferner haben die Gemeinden sicherzustellen, dass für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schulentritt ein Kindergartenplatz oder ein Platz in einer Tageseinrich-tung zur Verfügung steht.
Vom Haus Nazareth ist diesbezüglich angeregt worden, das „Balinger Modell“ einzuführen. Dies würde ein Zuschuss von 1 € pro Betreuungsstunde je Kind für die Pflegeperson bedeu-ten. Vom Jugendförderverein wird noch vorgeschlagen, den Mittagstisch in das Zuschuss-modell mit aufzunehmen.
Durch die Förderung der Tagesmütter können Plätze für individuelle und flexible Kinderta-gespflege geschaffen werden. Dies kommt unter anderem auch alleinerziehenden Müttern zugute. Außerdem entlastet diese Vorgehensweise die Gruppenstärken des Kindergartens.
Der Gemeinderat ist damit einverstanden, Tagespflegepersonen, die in Besitz einer Pflege-erlaubnis sind, ab 2012 einen gemeindlichen Zuschuss von 1,00 € für jede Betreuungsstun-de pro Kind zu gewähren. Bezuschusst wird die Betreuung ab Geburt bis zum Schuleintritt, sowie die Mittagszeitbetreuung für Kindergartenkinder.
TOP 4 Generalsanierung Kindergarten St. Josef – Vergabe der Bodenbelagsar-beiten
Die Vergabe der Bodenbelagsarbeiten erfolgte zum Bruttoangebotspreis von 19.995,58 € an die Firma Hugo Fecker, Bisingen.
TOP 5 Generalsanierung Kindergarten St. Josef – Vergabe der Arbeiten für die Blitzschutzanlage
Die Vergabe der Arbeiten für die Blitzschutzanlage erfolgte zum Preis von 3.659,40 € (pau-schal) brutto an die Firma Blitzableiterbau Süd GmbH & Co. KG, Gottmadingen.
TOP 6 Generalsanierung Kindergarten St. Josef – Vergabe der Fliesenlegearbei-ten
Die Vergabe der Fliesenlegearbeiten erfolgte zum Preis von 14.638,84 € brutto an die Firma Fliesen-Galerie Baumann, Grosselfingen.
TOP 7 Bausachen
Einbau einer Praxis für Naturheilkunde im Gebäude Ahornweg 19, Flst. Nr. 1931/8 - Antrag auf Nutzungsänderung
Der Antragsteller beabsichtigt, die Untergeschosswohnung in eine Praxis für Naturheilkunde umzunutzen Das Vorhaben befindet sich in einem reinen Wohngebiet. Die geplante Nutzung ist dort zulässig. Der Gemeinderat erteilt sein städtebauliches Einvernehmen.
TOP 8 Verschiedenes, Mitteilungen, Bekanntgaben
a) Generalsanierung St. Josef – Sachstandsbericht
Nachdem die Arbeiten nun schon sehr weit fortgeschritten sind, informierte der Vorsit-zende das Gremium wie folgt über den derzeitigen Sachstand:
Die Außenputzarbeiten und das Wärmedämmverbundsystem sind nahezu abgeschlos-sen. Die Außenmalerarbeiten konnten ebenso beendet werden. Das Gerüst wurde mitt-lerweile abgebaut.
Im Bereich der ehemaligen Schwesternwohnung eine Schallschutzdecke angebracht worden. Der Trockenbauer wird noch die entsprechenden Zuputzarbeiten im UG fertig stellen.
Die Haupteingangstüre und die Innensimsen sind eingebaut. Die Jalousien/Rollläden im Innen- und Außenbereich werden in einer Endmontage im Februar angebracht. Die Aus-wahl der Bemusterung der Rollos (innen), die Farben für Wände, Linoleumböden und Fliesen werden derzeit durch die Kindergartenleitung in Zusammenarbeit mit den Bet-reuerinnen getroffen.
Die Elektroinstallationen sind fertig gestellt. Die Nahwärmeleitung wurde wieder verkabelt und läuft seit ca. 4 Wochen. Die Endmontage wird voraussichtlich Ende Februar erfolgen. Die Deckenheizung ist installiert und alle Räume können beheizt werden.
Im Eingangsbereich wird ein Trockenestrich notwendig, der jedoch im Zusammenhang mit den Fliesenlegearbeiten erledigt wird. Die Maler-/Tapezierarbeiten beginnen im Ja-nuar 2012. Mit den Bodenbelägen kann Ende Januar/Anfang Februar begonnen.
Für die Schreinerarbeiten (Türen setzen) ist eine Woche anberaumt und terminiert auf Ende Februar. Sofern dies die Wetterlage zulässt, beginnen die Außenputzarbeiten pa-rallel zum Innenausbau. Der Außenanlagenplan wird ist derzeit in Bearbeitung
Kenntnisnahme durch den Gemeinderat.
b) Wanderwegebeschreibung – Vorstellung der vorläufigen Beschilderung
In der vergangenen Sitzung wurde dem Gremium mitgeteilt, dass sich die Gemeinde zu-sammen mit weiteren Kommunen an dem Projekt zur einheitlichen Wanderwegbeschilde-rung beteiligt. Dem Gemeinderat wurden nun ein Muster des Schildes vorgestellt.
Die Planung des Projekts muss Ende Februar 2012 fertig sein, damit mit der Umsetzung 2013 begonnen werden kann. Hierbei soll auch die Radwegbeschilderung und die Wander-wege für den Mehrgenerationenpark in einem Zug mit berücksichtigt werden. Kenntnisnah-me durch den Gemeinderat.
c) Kirchmusikerspieltreffen und Open-Air-Konzert
Der Musikverein möchte sein 25-jährigens Kirchspielmusiktreffen auf der Wiese neben dem Feuerwehrhaus vom 15.06.2012 – 17.06.2012 feiern. Es soll ein Zelt aufgestellt werden.
Der FC Grosselfingen beabsichtigt ein Open Air Konzert auf dem Markplatz vom 06.07.2012 bis zum 08.07.2012 durchführen. Näheres wird vom Verein noch mitgeteilt, so der Vorsitzen-de
d) Leben im Dorf II – Öffnen der Infobox
Im Beisein des Gemeinderats und der Pressevertreter wurde die vom 21.09.2011 bis 20.12.2011 aufgestellte Ideenbox geöffnet. Die Ideen werden von der Verwaltung in Rück-sprache mit der LEADER Geschäftsstelle für die Arbeitsgruppen aufbereitet. Die entspre-chenden Termine werden noch bekannt gegeben


