Bericht zur Informationsveranstaltung „Windkraft für Grosselfingen, Haigerloch und Rangendingen?“

Am Montagabend dieser
Woche fand in der Sporthalle in Rangendingen ein Informationsabend zum Thema
„Windkraft für Grosselfingen, Haigerloch und Rangendingen?“ statt, zu dem die
Bürgermeister der Stadt Haigerloch, und der Gemeinden  Grosselfingen und Rangendingen nicht nur ihre
jeweiligen Gemeinde- und Ortschaftsratsgremien sondern auch die interessierte
Bevölkerung aller drei Gemeinden eingeladen hatten.




Dass Interesse an dem Thema vorhanden war, zeigte ein bis
auf den letzten Platz besetzter Hallenteil. Neben den  Stadt-, 
Gemeinde- und Ortschaftsräten konnte Bürgermeister Widmaier bei der
Eröffnung der Veranstaltung auch Herrn Landrat Pauli, Herrn Bürgermeister
Hofelich, Vertreter der Stadtwerke aus dem Zollernalbkreis, der Fachbehörden
des Landratsamtes und Vertreter des EnBW-Konzerns begrüßen, die die Hauptredner
der Info-Veranstaltung waren.In seiner Einführung berichtete Bürgermeister
Widmaier, wie es zur Infoveranstaltung Windkraft – und zur Untersuchung eines
gemeinsamen Standortes für drei Gemeinden kam. Mit der energiepolitischen Wende
soll der Anteil der aus erneuerbaren Energien gewonnenen Energie stark erhöht
werden, der Anteil der Windkraftenergie soll auf 10 % ausgedehnt werden. Vom
TÜV-Süd wurde das gesamte Land in einem recht feinmaschigen Raster von 50 * 50 m
auf für Windkraftanlagen geeignete Standorte untersucht und das Ergebnis im
sogenannten Windatlas dargestellt. Ein geeigneter Standort ist der Bereich im
sogenannten „Dreiländereck“ von Rangendingen, Grosselfingen und Haigerloch. Die
Nutzung der Windkraft sei ein an geeigneten Standorten durchaus lohnenswertes
Projekt, so der Rangendinger Bürgermeister.  Dass damit Geld zu verdienen sei, beweisen die
bei den Gemeinden seit Bekanntgabe des Windatlases  beinahe wöchentlich eintreffenden Anfragen
und Interessenbekundungen verschiedenster Projektplaner. Derzeit ist der Bau
von Windkraftanlagen in unserer Region baurechtlich nicht zulässig. Zum 01.
September 2012 soll eine Gesetzesänderung in Kraft treten, nach der
Windkraftanlagen zu privilegierten Vorhaben im Außenbereich werden und deshalb
überall  zugelassen werden müssen, sofern
keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Ohne ein steuerndes Handeln der
Kommunen ist eine „Verspargelung“ der Landschaft zu befürchten. Das steuernde
Instrument der Kommunen ist eine Regelung durch den Flächennutzungsplan, in dem
Windkraftflächen festgelegt werden sollten. Besteht eine solche Regelung, sind nur
dort Windkraftanlagen zulässig. Aus diesem Grund wollen sich die drei
Nachbargemeinden zusammenschließen und eine Fläche für einen gemeinsamen
Windpark ausweisen. Die Wertschöpfung aus der Windkraft sollte durch kommunale
Steuerung in der Region gehalten und nicht der Spekulation überlassen werden.
Als  möglicher Partner hat sich an diesem
Abend die EnBW präsentiert, die im Folgenden eine denkbare Planung und ein
Beteiligungsmodell vorstellte.Herr Marquard von der EnBW Regional AG  ging zunächst auf Beteiligungs- und
Kooperationsmöglichkeiten ein. Gedacht ist an die Gründung einer
Betreibergesellschaft aus EnBW und den Stadtwerken aus dem Zollernalbkreis.
Angestrebt sei  letztendlich auch  eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern,
Kommunen und Landkreis an einem möglichen Windpark.


Herr Dirk Güsewell und Herr Poyo Terrero  von der EnBW Erneuerbare Energie GmBH erläuterten
anschließend technische und konzeptionelle Details. Obwohl in Norddeutschland
deutlich bessere Windverhältnisse vorliegen, sei auch in unserer Region an
geeigneten Standorten eine Windkraftnutzung sinnvoll und rentabel. Dies treffe
insbesondere für den vorgeschlagenen Standort zu. Um dem starken Abbremseffekt
des Windes im Binnenland entgegen zu wirken, müsse man aber sehr hohe Anlagen
mit eine Nabenhöhe von ca. 140 m bauen. Um in  Baden-Württemberg das Windkraftpotential
wirtschaftlich nutzen zu können, müsse dies sehr standortgenau und präzise
ausgeschöpft werden. Der Projektplaner lobte die Idee der drei Kommunen
gemeinsam zu agieren, bevor er die Vorplanung vorstellte. Der Windatlas und die
bisher angestellten Voruntersuchungen bestätigen relativ gute
Windgeschwindigkeiten, die einen wirtschaftlichen und nachhaltigen Betrieb
erwarten lassen. Die Fläche des „Dreiländerecks“ sei geeignet und ausreichend
groß für den Betrieb eines Windparks aus sieben Rotoranlagen, so dass auch der
befürchteten „Verspargelung“ der Landschaft durch eine Vielzahl von
Einzelanlagen entgegengewirkt werden könne. Von den sieben vorstellbaren
Anlagen des Windparks befinden sich drei auf der Gemarkung Grosselfingen, drei
auf der Gemarkung Haigerloch und eine auf der Gemarkung Rangendingen. Eine
Karte zu dieser Vorplanung ist auf dieser Homepage unter Windpark
veröffentlicht. Im Anschluss an die Fachvorträge gab es eine kontroverse Diskussions-
und Fragerunde, bei der das Für – und Wider einer Windenergienutzung am
vorgestellten Standort heftig diskutiert wurde. Die Vertreter der EnBW nannten
auf Nachfrage folgende interessante Daten für einen möglichen Windpark im
„Dreiländereck“:Die Dauer des Genehmigungsverfahrens bis zur Baureife beträgt 3
bis 4 Jahre. Die zu erwartenden Volllaststunden (aus den Betriebsstunden
errechnete Größe) liegen bei ca.  2000
Stunden pro Jahr. Mit der erzeugten Strommenge könnten ca. 10 – 12 000
Haushalte versorgt werden. Die Investitionskosten für den gesamten Windpark
liegen nach ersten überschlägigen Berechnungen bei 30 bis 36 Millionen Euro. Die
Amortisationsdauer wird auf 14 bis 16 Jahre geschätzt. Das Renditeprofil wird
zwischen 5 bis 7 % erwartet. Die Einspeisevergütung ist mit einem Degressionssatz
gesetzlich geregelt, bleibt aber nach Inbetriebnahme für 20 Jahre unverändert. Die
Bürgermeister der beteiligten Kommunen machten nochmals deutlich, dass nur
durch eine kommunale Steuerung unser Landschaftsbild weitest gehend geschützt –
und dennoch eine regenerative Energieversorgung aufgebaut werden könne. In den
Gemeinderäten der beteiligten Kommunen muss nun über das weitere Vorgehen
beraten werden.