Ärgernis!
Liebe Hundehalter und Hundehalterinnen. Bei der Gemeinde gehen immer wieder Beschwerden ein, dass Hunde zur Verrichtung ihres kleinen und großen Geschäfts öffentliche Straßen und Wege missbrauchen.
Die Gemeinde weist daraufhin, dass Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen haben, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, in fremden Vorgärten oder an Gebäude verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Nicht beseitigte Verunreinigung durch Hunde stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann belangt werden.
-Ihr Ordnungsamt-